Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild

Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
Mit diesem Beitrag wollen wir unsere Kunden und Kunden von anderen Anbietern darüber informieren, dass am 01.07.2021 ein Gesetz in Kraft getreten ist, welches die Herstellung, Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte unter Strafe stellt. Sexpuppen mit einem kindlichen Erscheinungsbild fallen ganz klar in diese Regelung beziehungsweise in dieses Gesetz.
Bei einem Verbot von Sexpuppen lässt sich jetzt natürlich darüber streiten, was eine kindliche Sexpuppe ist und was nicht. Sind es die Gesichtszüge? Sind es kleine Brüste? Oder ist es die Körpergröße? Da wir denken, dass es eine Mischung zwischen all diesen Fragen ist und vor allem, weil der Gesetzgeber noch keine klaren Eingrenzungen zu diesem Thema vorgibt, haben wir bereits gehandelt. Auch wenn wir schon vor der Veröffentlichung dieses Gesetzes keine Sexpuppen mit einem kindlichen Erscheinungsbild in unserem Sortiment hatten, haben wir dennoch alle Puppen die eventuell in diese Gesetzeslage fallen, aus unserem Sortiment entfernt. Puppen, die eventuell kindliche Gesichtszüge hatten oder mindestens den Anschein dazu erwägt haben, sind grundsätzlich nicht mehr in unserem Shop zu finden.

Verbot von Sexpuppen
Es gibt nun strenge Gesetze bezüglich Sexpuppen, die als kindlich angesehen werden könnten.
Das Verbot von Sexpuppen mit einem kindlichen Erscheinungsbild. Wir von Wunderpuppen unterstützen und stimmen der Entscheidung, die Herstellung, die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kindlicher Sexpuppen zu verbieten, voll und ganz zu. Wir listen auf unserer Website keine Gesichter oder Körperkombinationen, die wir für kindlich halten und nehmen die Angelegenheit sehr ernst.
Natürlich gibt es in der Puppen-Community sehr viele Kontroversen um dieses Thema, denn was ein kindliches Gesicht ausmacht, ist fraglich über Meinung und die persönliche Wahrnehmung. Es gibt aktuell harte Regeln und keine genauen Richtlinien zu diesem Thema, was bei vielen Kunden die kleinere Puppen wünschen, für Verwirrung stiftet.
Im Allgemeinen vermeiden wir es, Puppen unter einer Körpergröße von 140 cm aufzulisten. Auf unserer Website findet man nur sehr wenige Ausnahmen. Wenn wir der Meinung sind, dass eine Puppe große Brüste und einen “weiblichen” Körper hat, der für jeden darauf hindeutet, dass sie eindeutig nicht repräsentativ für ein Kind ist, können wir in Erwägung ziehen die Puppe in unser Sortiment aufzunehmen. Wir vermeiden die Listung kleiner Puppen, um uns und unsere Kunden vor Ärger zu bewahren!
Zusätzlich – Wir überprüfen jede Bestellung manuell. Wenn es sich bei einer Bestellung oder Bestellanfrage um eine eventuell kindlich wirkende Körper- / Kopfkombination handelt, werden wir den Kunden kontaktieren um eine Änderung der Konfiguration zu besprechen. Direkte Anfragen auf kindliche Puppen weisen wir freundlich zurück.
Da wir und auch andere Händler mit diesem in Kraft getretenen Gesetz, keine klaren Eingrenzungen von Gesetzgeber bekommen haben, ist es sehr schwierig über einen 100 % gesetzeskonformen Shop zu sprechen. Wir und auch andere Händler handeln immer stets nach bestem Wissen und Gewissen.
Verbot von Sexpuppen in anderen Ländern
In anderen Ländern werden teilweise klare Eingrenzungen zum Verbot von Sexpuppen vom Gesetzgeber vorgegeben. Zum Beispiel eine klare Mindestgröße. Leider fehlt diese klare Eingrenzung vom deutschen Gesetzgeber aktuell komplett. Letztendlich ist es völlig egal, wo sich ein deutscher Staatsbürger eine kindliche Sexpuppe beschaffen möchte. Wie bereits erwähnt, ist schon die Herstellung illegal und strafbar. Somit ist auch für Kunden, die in einem anderen (eventuell sogar ausländischem) Shop oder Einkaufsladen eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild erwerben möchten, der Kauf und Besitz strafbar.
Verbot von Sexpuppen mit einem kindlichen Erscheinungsbild - Das Gesetz
Für jeden, der sich nun über das jetzt geltende Gesetz informieren oder belesen möchte, haben wir unter folgendem Link den Gesetzesentwurf, der bereits durchgesetzt worden ist:
Was tun, wenn man eine kindliche Sexpuppe besitzt?
Wir empfehlen ganz klar, die Puppe zu entsorgen. Auch, wenn dies ein sehr drastischer Schritt zu sein scheint und man eventuell sogar großen Schmerz dabei empfindet, ist es sicher, sicher zu sein. Denn laut dem neuen Gesetz in Deutschland (§ 184b – Seite 8 unterer Absatz) wird die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornographischer Inhalte zwischen mit mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahnt.
Für alle Besitzer derartiger Puppen steht nun eventuell die Frage im Raum, ob und wie man eine Puppe am besten entsorgt. Für detaillierte Informationen zur Entsorgung einer Sexpuppe, findet man unter folgendem Link genaue Informationen:
Puppenpflege?
Du bestellst zum ersten mal eine Sexpuppe? Hier erfährst du alles über die Pflege deiner Doll.
100% Diskret
All deine Anliegen werden von uns vertraut und diskret behandelt.
Geprüfte Dolls
Unsere Sexpuppen verlassen unser Haus niemals ungeprüft. Wir legen großen Wert auf Qualität und Kundenzufriedenheit.
Geprüftes Sortiment
Wir legen größten Wert auf Qualität. Deswegen prüfen wir alle Dolls, bevor sie unser Haus verlassen.
Sicheres einkaufen
Von der SSL Verschlüsselung unseres Online-Shops, bis hin zur sicheren Bezahlung unserer Puppen. Wir bieten 100% Sicherheit.
Sexpuppen von uns auch auf Instagram
Entdecke unsere WM Dolls Sexpuppen auch auf Instagram. Um so transparent wie nur möglich zu sein, sind wir auch in den sozialen Netzwerken vertreten. Auch dort kannst du unsere Liebespuppen ansehen und vielleicht bist du ja sogar so mutig und folgst uns auch dort.